Sportstättenordnung PDF Drucken E-Mail

Sehr geehrte SportfreundInnen und Gäste des Sportcenters Donaucity!

 

Um einen geordneten, sicheren und unbeschwerten Sportbetrieb zu gewährleisten,
bitten wir die Benutzer und Besucher der Sportanlage die nachstehenden
Bestimmungen  – nicht zuletzt im eigenen Interesse –  einzuhalten.

Sportstättenordnung

Geltungsbereich

Sportstätten umfassen alle Sportanlagen, die von den Sportlern genutzt werden,
einschließlich Einbauten, Geräte, technische Ausstattung, Umkleide-, Sanitär-,
Aufenthalts-, Geräte-, Nebenräume und -flächen für den Sportbetrieb.

Die Bestimmungen gelten vom Betreten der Sportanlage bis zum Verlassen .

Anmeldung, Einweisung, Anweisungen

Alle SportlerInnen und BesucherInnen (ZuschauerInnen) haben sich unmittelbar nach
dem Betreten der Anlage bei der Rezeption zu melden. Ausgenommen sind Personen,
die ausschließlich das Restaurant auf der Anlage besuchen oder im Rahmen einer
genehmigten Veranstaltung vom Veranstalter eingeladen wurden.

Die erstmalige Nutzung der Sportstätten darf nur nach einmaliger Einweisung durch
einen verantwortlichen Mitarbeiter (RezeptionistIn / Platzwart) erfolgen.

Den Anweisungen dieser Personen, sowie von Vorstandsmitgliedern und allfälligen
eingeteilten Ordnungskräften, ist Folge zu leisten. Diese Anweisungen gelten im
Einzelfall als Bestandteil der Sportstättenordnung.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Sportstätten und die dazugehörigen Einrichtungen sind pfleglich und zweck-
entsprechend zu behandeln. Sie sind als Nutzer verpflichtet, diese vor Schaden
zu schützen.

Innerhalb der Sportanlage hat sich jeder Sportler und Besucher so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Personen, die gegen
die Grundsätze dieser Sportstättenordnung handeln oder Anweisungen des Personals
nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt - oder auch dauerhaft - von der
Benutzung unserer Einrichtungen ausgeschlossen werden. Eine Minderung des
vereinbarten (Pauschal)Entgeltes erfolgt dadurch nicht. Die Betreiber des Sportcenters
Donaucity behalten sich damit verbundene rechtliche Konsequenzen ausdrücklich vor.

Nutzung der Sportstätten

Die Entscheidung über die Bespielbarkeit von Sportstätten trifft der/die verantwortliche
MitarbeiterIn entsprechend der für die jeweilige Sportart geltenden Regeln.

Die speziellen Festlegungen zu den einzelnen Sportstätten sind Bestandteil der
Sportstättenordnung.

Bitte beginnen und beenden Sie Ihre Ballspieleinheiten pünktlich, um einen reibungs-
losen Spielablauf zu ermöglichen.

In den Ballspielbereichen dürfen sich Kinder nur unter Aufsicht aufhalten.

Die Bezahlung sämtlicher Aktivitäten hat ausnahmslos vor Spielbeginn zu erfolgen.

Tennis

Die Tennisplätze dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Die Verwendung von Tennisschuhen, die auch auf Sandplätzen verwendet werden,
ist auf den Teppichplätzen untersagt.

Die Sandplätze, sowohl Frei- als auch Hallenplätze, dürfen nur mit geeigneten Tennis-
oder gleichartigen Sportschuhen (keine Trainingsschuhe mit Stollen oder groben
Rillenprofilen) betreten werden.

Bitte ziehen Sie vor dem Ende ihrer Stunde die Plätze mit den dafür vorgesehenen
Matten rechtzeitig ab, damit die nachfolgende Spielgruppe pünktlich beginnen kann.

Fußball

Im Sportcenter Donaucity sind Fußballschuhen mit Schraub- bzw. Metallstollen verboten.

Die Mehrzweckhalle darf nur mit dafür vorgesehenen sauberen Indoor Sportschuhen
betreten werden.

Schuhe, die schwarze Streifen verursachen, dürfen nicht verwendet werden.

Bei Beschädigung oder Verunreinigung werden die entstandenen Kosten dem
Verursacher angelastet.

Bei Zweifel über die Eignung von Sportschuhen für bestimmte Plätze kontaktieren Sie
bitte unsere Mitarbeiter. Geeignetes Schuhwerk kann im Sekretariat ausgeliehen
werden.

Beachvolleyball

Die Höhe der Netze darf nur nach Rücksprache mit - oder von Mitarbeitern der
Sportanlage verstellt werden.

Nach dem Spiel dürfen die Umkleide- oder Sanitärräume nur mit gereinigten Füssen
betreten werden.

Leihgegenstände / Garderobeschlüssel

Für Leihgegenstände (Schuhe, Bälle, Dressen usw.) wird vor Spielbeginn
die vereinbarte Leihgebühr, sowie als Sicherstellung ein Pfand
(Ausweis, Autoschlüssel, ..) eingehoben.

Sauna

Für die Sauna ( Betrieb ausschließlich in der Wintersaison ) gilt eine eigene Sauna-
ordnung, welche im Ruheraum vor der Saunakabine ausgehängt ist.

Kinderspielplatz

Die Benützung des Kinderspielplatzes auf der Anlage ist im altersgerechten Rahmen
und nur unter Aufsicht (Eltern, verantwortliche Aufsichtsperson) gestattet.

Einhaltung behördlicher Auflagen

Gefährliche und gefahrgeneigte Gegenstände (Waffen, Schlagstöcke, Feuerwerks-
körper, leicht entzündliche Flüssigkeiten, usw.) sowie sperrige Gegenstände dürfen
nicht auf die Anlage mitgenommen werden. Für alle Sportler und Besucher sind die
geltenden Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen verbindlich. Das Entzünden
von offenen- bzw. Grillfeuern ist nicht gestattet. Fluchtwege sind freizuhalten. Der Zu-
griff zu Löscheinrichtungen darf nicht verstellt werden. Anordnungen von Einsatzkräften
(Rettung, Feuerwehr, Sicherheitsorganen) ist unbedingt Folge zu leisten.

Das Besteigen von Zäunen, Mauern, Masten, Bäumen usw. ist verboten.

Die Mitnahme von Musikinstrumenten, Abspielgeräten für Musik, Hupen,
Sirenen, etc. ist untersagt.

Bei Veranstaltungen gilt die jeweilige Vereinbarung mit dem Veranstalter.

Mitnahme von Tieren

Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf die Sportanlage mitgenommen werden.
Ausgenommen ist der Bereich des Restaurants mit Zustimmung des Pächters.

Fahrräder

Auf der Sportanlage mit Ausnahme des Parkplatzes gilt Fahrverbot für Fahrräder,
Skateboards, Rollerskates und dergleichen. Fahrräder dürfen bis zu dem gekenn-
zeichneten Fahrrad-Abstellplatz ( beim Sekretariat ) geschoben werden und müssen
dort abgestellt werden.

Alkohol und Rauchen

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Vereinsgelände sowie der
Genuss von Alkohol im Bereich der Sportstätten sind nicht gestattet. Der Gebrauch
von Glasbehältern im Sportstätten-Bereich ist generell verboten. (Bei genehmigten
Veranstaltungen können im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung gesonderte
Regelungen getroffen werden)

Im Bereich der Sportstätten herrscht Rauchverbot.
Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
Bitte entsorgen Sie Zigarettenstummeln in die dafür vorgesehenen Aschenbecher!

Bekleidung

Die Ausübung des Sports darf nur in der für die Sportart angemessenen Bekleidung
erfolgen.

Außer beim Beach Volleyball darf nicht mit nacktem Oberkörper gespielt werden.

Verlust von Wertgegenständen, Fundgegenstände

Wertgegenstände gehören nicht zum Sportbetrieb. Bei Verlust oder Beschädigungen
wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

Fundgegenstände sind bei der Rezeption (Wertgegenstände gegen Bestätigung) ab-
zugeben und werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Parkplatz

Für unsere Gäste stehen nach Maßgabe des Platzangebotes Parkplätze gegen Ent-
richtung einer Gebühr zur Verfügung. Ein Anspruch besteht nicht. Bitte beachten Sie,
dass Sie niemanden behindern.

Auf dem Parkplatz gelten die StvO sowie
eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h.

Veranstaltungen

Sportveranstaltungen und sonstige Events dürfen nur auf Basis eines Vertrages mit
der Geschäftsleitung unter den dort festgelegten Bestimmungen abgehalten werden.
In diesem Fall haftet neben den Teilnehmern auch der Veranstalter für die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Veranstaltungsgesetz wie auch nach den
Bestimmungen dieser Sportstättenordnung.

Videoüberwachung

Um die größtmögliche Sicherheit unserer Gäste und des Personals zu
gewährleisten, wird die Sportanlage (mit Ausnahme intimer Bereiche wie
Garderoben, Sanitäranlagen, etc.) videoüberwacht. BenutzerInnen und Gäste
der Anlage werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt und stimmen mit
Betreten der Anlage der Videoüberwachung zu.

Werbung

Das Anbringen von Plakaten sowie das Auflegen von Flyern, Prospekten, Annoncen
und dergleichen bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch
die Geschäftsleitung.

Der Verkauf von Waren aller Art ist unbeschadet der sonstigen behördlichen
Vorschriften nur nach Bewilligung der Geschäftsleitung gestattet.

Haftung (Ausschluss)

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen (einschließlich Kinderspielplatz) des
Sportcenters Donaucity erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung
des BBSV, die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten.

Der BBSV übernimmt gegenüber den NutzerInnen und BesucherInnen der Sportanlage
keine Haftung für Verletzungen und Schäden aller Art, ausgenommen für grobe Fahr-
lässigkeit seiner Beauftragten.

Ersatzansprüche von Gästen sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn
eingetretene Schäden und Verletzungen den Mitarbeitern des Sportcenters Donaucity
unverzüglich gemeldet und sofort schriftlich protokolliert werden.
Die Beweislast trägt die/der Geschädigte.

Für verschuldete Schäden an Dritten haftet der Verursacher oder die verantwortliche
Aufsichtsperson.

Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus sind sofort anzuzeigen.

Für abhanden gekommene Gegenstände, auch in abgeschlossenen Umkleideräumen
oder auf dem Parkplatz, leistet der BBSV keinen Ersatz.

Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Eltern und Aufsichtspersonen haften für Ihre Kinder auf dem
gesamten Gelände des Sportcenters Donaucity.

Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, für Ihr Fahrzeug, bzw. darin befindliche
Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.

Die Haftungsbestimmungen gelten auch für Veranstaltungen (siehe oben).

Durch die Beachtung der oben angeführten Punkte helfen Sie uns,
Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Sportcenter Donaucity zu ermöglichen
und beizutragen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen!

Wir danken für Ihre Unterstützung
und wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Ausübung Ihres Lieblingssports !

Die Geschäftsleitung

 

 
Sportcenter Donaucity - Bundesbahnsportverein Wien - UID: ATU16366304
Arbeiterstrandbadstr. 128 - 1220 Wien
T: +43 1 269 96 30 - F: +43 1 269 96 30 20 - M: office@sportcenter-donaucity.at

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